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LVG SüdInvest
Wohnen + Gewerbe + Einzelhandel · Jagsthausen

Mixed-Use-Projektentwicklung in Jagsthausen

LVG SüdInvest entwickelt gemischt genutzte Quartiersbausteine in Jagsthausen — Wohnen über Gewerbe oder Einzelhandel im Erdgeschoss, optional mit Büro-, Praxis- oder Gastronomieflächen. Diese Nutzungsdurchmischung schafft urbane Robustheit und reduziert das Vermietungsrisiko gegenüber monofunktionalen Wohn- oder Geschäftshäusern.

Warum mixed-use-Projekte in Jagsthausen oft schwierig sind

Mixed-Use-Projekte in Jagsthausen sind planungsrechtlich anspruchsvoll — der Nutzungsmix muss zur BauNVO-Gebietskategorie (MK, MU, MI, MD) passen, der wirtschaftliche Mix muss Vermietungsrisiken im Gewerbeteil und Wohn-Yield gegeneinander abwägen. Klassische Bauträger meiden diese Komplexität und bauen lieber 100% Wohnen. Wir sehen Mixed-Use als strukturellen Vorteil: Gewerbe-Erdgeschosse refinanzieren Wohnungs-Obergeschosse und schaffen lebendige Stadtquartiere mit höherer langfristiger Wertstabilität.

Warum LVG SüdInvest mixed-use-Projekte realisiert

  • BauNVO-Erfahrung in MU/MI/MK-Gebieten — Nutzungsmix wird sauber begründet und genehmigungsfähig konzipiert
  • Separates Vermietungs- und Verkaufs-Underwriting für Wohn- und Gewerbeteil
  • Gewerbe-Vorvermietungen vor Baubeginn an Anker-Mieter (Apotheke, Bäcker, Praxis, Filialist)
  • Forward-Deal-Strukturierung mit getrennten Tranchen (Wohnteil an Pensionskasse, Gewerbeteil an Spezialfonds)
  • Eigenkapital- und Fremdkapital-Tranchen werden Nutzungs-spezifisch strukturiert (LTV/LTC unterscheiden sich)

Trifft das auf Ihren Standort in Jagsthausen zu?

Sieben Anzeichen, dass Ihr Projekt zu unserem mixed-use-Profil passt.

  • Standort in MU-, MI-, MK- oder MD-Gebiet oder mit Aussicht auf entsprechende Festsetzung
  • Erdgeschoss mit ausreichender Tiefe und Schaufensterfront für Gewerbenutzung
  • Lage mit Frequenz-Potenzial (Hauptstraße, Quartiersplatz, ÖPNV-Knoten)
  • Mindestens 8-10 Wohneinheiten in den Obergeschossen darstellbar
  • Stellplatzlogik für Wohnen und Gewerbe lösbar (Tiefgarage oder kombinierte Lösung)
  • Vorabklärung mit Bauamt zum gewünschten Nutzungsmix erfolgt oder möglich
  • Eigentümer offen für komplexere, wertstabilere Konzeption als reines MFH

Vom Standort zur Übergabe — unser Prozess in Jagsthausen

1. Standortprüfung

Erste Sichtung der Lage, des Bodenrichtwerts, der planungsrechtlichen Einordnung (§30/§34/§35 BauGB), GFZ/GRZ-Reserven, Erschließung und Umfeld. Ergebnis: Eignungs-Memo mit Entwicklungspfad und groben Wirtschaftlichkeitskennzahlen.

2. Konzeptentwicklung & Bauleitplanung

Architektonisches Vorkonzept, Massenstudie, Wirtschaftlichkeitsrechnung mit IRR-/Yield-on-Cost-Modell. Bei Bedarf Anstoß einer Bauleitplanung (B-Plan-Aufstellung, vorhabenbezogener B-Plan, §34 BauGB-Abstimmung mit Bauamt).

3. Vermarktung & Genehmigungsverfahren

Bauantrag, parallele Vermarktung im Rahmen eines Forward-Deals an institutionelle Käufer (Pensionskassen, Versorgungswerke, Family Offices) oder Privatkäufer-Vermarktung über Bauträgervertrag. Notarielle Vorverträge sichern den Exit ab.

4. Bau & Übergabe

Generalunternehmer-Steuerung oder Eigenrealisierung mit fest gebundenen Gewerken, baubegleitende Qualitätssicherung, Abnahme und schlüsselfertige Übergabe an Endkäufer oder Forward-Investor inklusive Wohnungseigentum-Abrechnung.

Häufige Fragen — Mixed-Use in Jagsthausen

Welche Nutzungsmischungen funktionieren in Jagsthausen?

In Jagsthausen bewähren sich klassische Mischungen aus Einzelhandel/Praxen/Gastronomie im Erdgeschoss und Wohnen in den Obergeschossen. Reine Büro-Wohn-Mischungen sind seit der Homeoffice-Verschiebung schwieriger zu vermarkten — dort prüfen wir genau, ob Büro durch Praxen, Coworking oder Wohnen ersetzt werden sollte.

Wie wird ein Mixed-Use-Projekt in Jagsthausen bewertet?

Getrennte Bewertung der Nutzungsanteile: Wohnteil nach Ertragswertverfahren mit ortsüblichem Wohnungs-Multiplikator, Gewerbeteil nach Discounted-Cashflow oder Vergleichsverfahren mit Gewerbe-Multiplikator (typisch niedriger wegen kürzerer Vertragslaufzeiten). Beide Teile werden dann zu einem Gesamtwert addiert.

Welche planungsrechtliche Grundlage brauchen Mixed-Use-Projekte in Jagsthausen?

Im Idealfall ein bestehender B-Plan mit MU- oder MI-Festsetzung. Andernfalls Abstimmung mit dem Bauamt nach §34 BauGB zur Umfeldverträglichkeit oder Anstoß einer vorhabenbezogenen B-Plan-Aufstellung. Wir prüfen pro Standort den schnellsten genehmigungsfähigen Pfad.

Vermarkten Sie Mixed-Use-Projekte in Jagsthausen an einen oder mehrere Käufer?

Beides möglich. Single-Owner (z. B. Family Office) erhält das ganze Objekt nach Fertigstellung. Multi-Owner-Strukturen splitten in Wohnungseigentum + Sondereigentum am Gewerbeteil — auch das wickeln wir notariell sauber ab. Forward-Deals werden je nach Investorenappetit getrennt strukturiert.

Wie schwer ist die Erdgeschoss-Vermietung in Jagsthausen?

Hängt stark von Lage und Nutzungsdesign ab. Wir verlangen in der Regel eine Vorvermietungsquote von 50-70% des Gewerbeteils vor Baubeginn — das sichert die Refinanzierung und gibt unseren Forward-Käufern Planungssicherheit.

Mixed-Use in Jagsthausen entwickeln

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